Der Bundestag hat zur Verbesserung der Strafverfolgungsmöglichkeiten die europäische Richtlinie Artikel 15 Abs. 3 der RL 2006/24/EG zur Vorratsdatenhaltung umgesetzt.
§113a TGK-E:
Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten 6 Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern
Dies bedeutet für alle Telefondienstanbieter (Festnetz und Mobilfunkanbieter) sowie Internet Service Provider die Durchführung signifikanter IT- Investitionen (hauptsächlich in Datenspeicher), da der Gesetzgeber keine Entschädigung für die IT Investitionen der Unternehmen vorsieht.
Die Software- Lösung SAND/DNA ermöglicht betroffenen Unternehmen die IT-Investitionen signifikant zu senken:
- SAND/DNA komprimiert die vorzuhaltenden Daten > 85%
- stellt die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben sicher
Bitte vervollständigen Sie das Kontaktformular um den Anwenderbericht sowie weitere Informationen über das SAND/DNA zu erhalten. (Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet)
Business emails only please. Free/Personal ISP or Web-based accounts (i.e. YAHOO, HOTMAIL, GMAIL, MSN, FREESERVE etc.) can NOT be processed.
