SAND/DNA für „Vorratsdatenspeicherung“

Organisatorische Vorgaben zur „Vorratsdatenspeicherung“

Neben den Vorgaben zum Dateninhalt lassen sich aus dem Gesetz weitere folgende Anforderungen an die Systeme zur Vorratsdatenhaltung ableiten*:

  • Unverzügliche Auskunftsfähigkeit bei Anfragen durch Strafverfolgungsbehörden
  • Zugriff nur von besonders ermächtigten Personen
  • Schutz der Daten durch die in Telekommunikationsunternehmen üblichen Sicherheitsmassnahmen
  • Keine Nutzung der Daten für andere Zwecke
  • Nach Ablauf der 6 Monatsfrist Löschung der Daten innerhalb eines Monats
  • Keine Speicherung der Inhalte von aufgerufenen Webseiten
  • Keine Speicherung von Email Inhalten

* Diese Vorgaben sind dem Gesetzestext entnommen. SAND Technology übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben