Neben den Vorgaben zum Dateninhalt lassen sich aus dem Gesetz weitere folgende Anforderungen an die Systeme zur Vorratsdatenhaltung ableiten*:
- Unverzügliche Auskunftsfähigkeit bei Anfragen durch Strafverfolgungsbehörden
- Zugriff nur von besonders ermächtigten Personen
- Schutz der Daten durch die in Telekommunikationsunternehmen üblichen Sicherheitsmassnahmen
- Keine Nutzung der Daten für andere Zwecke
- Nach Ablauf der 6 Monatsfrist Löschung der Daten innerhalb eines Monats
- Keine Speicherung der Inhalte von aufgerufenen Webseiten
- Keine Speicherung von Email Inhalten
* Diese Vorgaben sind dem Gesetzestext entnommen. SAND Technology übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben

