SAND/DNA für „Vorratsdatenspeicherung“

Gemäß § 113 ff TGK-E zu speichernde Daten

Folgende Daten müssen gespeichert werden *:

Festnetzdienstanbieter (ab 1. Januar 2008**)

  1. Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
  2. Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
  3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst

Mobile Telefondienstanbieter (ab 1. Januar 2008**)

  1. Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
  2. Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
  3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
  4. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
  5. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
  6. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
  7. im Falle im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle

Alle Anbieter, die Kurz-, Multimedia- oder ähnliche Nachrichten übermitteln (ab 1. Januar 2008**)

  1. Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
  2. Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht
  3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
  4. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
  5. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
  6. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
  7. im Falle im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle

Internet Telefondienstanbieter (VoIP, ab dem 1. Januar 2009)

  1. Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
  2. Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
  3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem
    genutzten Dienst
  4. Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses

Mobile Internet Telefondienstanbieter (VoIP, ab dem 1. Januar 2009)

  1. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
  2. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
  3. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
    im Falle im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle

Email Dienstanbieter (ab dem 1. Januar 2009)

  1. Bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll- Adresse des Absenders sowie die Kennung des elek tronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht
  2. Bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage
  3. Bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden, die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone

Internet Service Provider (ISP) (ab dem 1. Januar 2009)

  1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
  2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
  3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone

Weitere Informationen zur Lösung SAND/DNA für Vorratsdatenspeicherung

 * SAND Technology übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser dem Gesetzestext entnommenen Angaben
** bis zum 1.Januar 2009 wird auf die Erhebung von Bußgeldern bei Nichterfüllung verzichtet